KOSTEN

Zwei lächelnde Teenager sitzen an einem weißen Tisch in einem hellen Raum , vor einer Holzsprossenwand.
© Monika Benz

Konduktive Förderung wird leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das bedeutet, dass Betroffene oder ihre Familien die Kosten selbst tragen müssen. Aber es gibt Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen:

  • Entlastungsbudget: Aus der Zusammenlegung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erhalten Betroffene pro Jahr 3.539 Euro.
  • Eingliederungshilfe: Sie können bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Diese Leistung dient dazu, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

In Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Eingliederungshilfe zuständig. Je nach Alter (Vorschule, Schulzeit, Erwachsenenalter) gibt es dafür unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen bietet als Hilfestellung drei Musteranträge an, die Ihnen beim Antrag helfen. Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Essen vom 17.05.2021 ist Konduktive Förderung nach Petö eine Leistung im Rahmen sozialer Teilhabe.

Obwohl dieses Urteil und eine Entscheidung des Bundessozialgerichts die Kostenerstattung unterstützen, werden in Hessen noch immer Anträge von betroffenen Familien durch die Ämter abgelehnt.

Aus diesem Grund ist der Förderverein Kinderneurologie Königstein weiterhin auf Spenden und Unterstützung angewiesen, um betroffenen Familien zu helfen.